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Aktuelles aus der Praxis des SV

Eigenleistungen dokumentieren! 07. Februar 2022, SV de Groote

Fast immer werden im Zuge der Schadenbehebung Eigenleistungen erbracht.

Gängigste Beispiele:

  • Wasseraufnahme nach Überschwemmungen oder nach Ausbreitung von ausgetretenem Leitungswasser.
  • Auch wenn die an der Schadenbeseitigung beteiligten Betriebe den Schadenort „besenrein“ hinterlassen, werden grundlegende Reinigungsarbeiten oft von den Schaden Betroffenen erbracht.

Solche Eigenleistungen werden bei Ermittlung der Schadenkosten berücksichtigt. Im umfangreichen Schadenfall sollten sie von Anfang bis Ende, währende der Dauer der gesamten Schadenbeseitigung, mit Angabe der Personen, Datum und Uhrzeit/Dauer schriftlich erfasst werden.


Dem Regulierer der Versicherung oder dem Sachverständigen hilft das, die Kosten der Eigenleistungen aufwandsgerecht zu beziffern. Dabei sollten auch die eingebrachten Materialien erfasst werden, sofern sie nicht pauschal erfasst und abgegolten werden (wie das zumeist bei Einsatz vorn Reinigungsmitteln der Fall ist).


Die Aufstellung der Eigenleistungen erfolgt in der Regel formlos, ist also nicht an eine bestimmte Form oder Vorgabe gebunden. Sie sollte aber übersichtlich und nachvollziehbar sein. In der gängigen Praxis wird der Zeitpunkt ihrer Übermittlung zwischen dem vom Schaden
Betroffenen und dem Regulierer/Sachverständigen abgestimmt. Bei sehr umfangreichen Eigenleistungen kann ein Abschlag als Vorauszahlung auf Entschädigungsleistungen erfolgen.